Gewinnspiele

1. Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele

Hamburger Konzeptprodukte GmbH & Co. KG

Vertreten durch: Dr. Christoph Dumrath, im Folgenden „Chronobalance“ genannt, bietet im Internet Gewinnspiele an. Die Teilnahme an diesen Gewinnspielen und deren Durchführung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen.


Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele bei der Hamburger Konzeptprodukte GmbH & Co. KG:
Mit der Teilnahme an einem von Chronobalance veranstalteten Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an. Chronobalance behält sich vor für einzelne Gewinnspiele separate Teilnahmebedingungen vorzusehen.


Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahre. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Angestellten, Mitarbeiter und Berater von Chronobalance sowie der mit ihr verbundenen Unternehmen (vgl. § 15 AktG) und deren jeweilige Angehörige ersten und zweiten Grades sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft und alle Personen, welche mit der Durchführung der Aktion beschäftigt sind oder waren. Gleiches gilt für den etwaigen Kooperationspartner.


Die Teilnehmer räumen der Hamburger Konzeptprodukte GmbH & Co. KG ausdrückliche und unwiderruflich Rechte ein, etwaige im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel eingereichte und/oder aufgezeichnete Wortbeiträge, Musikbeiträge oder Mischbeiträge jedweder Art sowie alle im Rahmen des Gewinnspiels eingereichten schriftlichen Unterlagen, Fotomaterial, Videomaterial und/oder Textmanuskripte räumlich und zeitlich unbegrenzt auch nach Beendigung des Gewinnspiels unter Namensnennung und/oder Veröffentlichung des überlassenen Fotomaterials zu verwenden, zu veröffentlichen, im Internet zu präsentieren sowie für werbliche Zwecke einzusetzen.
Eingesandtes Material wird nur zurückgesandt, wenn den Unterlagen ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt war. Im Übrigen willigt der Teilnehmer darin ein, dass die Unterlagen für ein Jahr im Hause von Chronobalance verbleiben und hiernach vernichtet werden.
Gewinnspiele, die auf einem der offiziellen Facebook-Profile von Chronobalance durchgeführt werden, stehen in keiner Verbindung zu Facebook und werden auch in keiner Weise von Facebook gesponsort, unterstützt oder organisiert.
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1.1. Informationen zum Chronobalance Facebook-Gewinnspiel

Beim Gewinnspiel auf Facebook verlost Chronoblance 1 aus 5 Snack-Zeiten . Um an dem Gewinnspiel teilzunehmen muss der Teilnehmer den für das Gewinnspiel auf Facebook geposteten Beitrag liken.

Ein/e Teilnehmer/in qualifiziert sich erst für das Gewinnspiel, wenn die vorige  Bedingung (Liken) für die Teilnahme erfüllt ist. Die Dauer des Gewinnspiels ist mit 10 Tagen festgesetzt. Es beginnt mit dem Datum des Uploads und endet 10 Tage danach um 24:00 Uhr. ( Beispiel: Upload am 04.04.2019 um 14:30 Uhr=Beginn des Gewinnspiels – 14:04.2019 um 24:00 Uhr= Ende des Gewinnspiels. Der/Die Gewinner/in wird zufällig aus allen Gewinnspielteilnehmer/-innen gelost.


Der jeweilige Gewinn wird auf dem jeweiligen Chronobalance Facebook-Profilen sowie in einem Schreiben an den Gewinner konkret beschrieben. Diese Beschreibung ist rechtsverbindlich Nebenleistungen, wie z. B. Reisekosten, Übernachtungs- und Verpflegungskosten sind nur dann vom Gewinn umfasst, wenn dies ausdrücklich beworben wurde. Wertangaben beruhen immer auf Schätzungen und sind Circa-Angaben, für deren Richtigkeit Chronobalance keine Haftung übernimmt. Die Gewinner eines Gewinnspiels, das auf einem der offiziellen Facebook-Profile von Chronobalance durchgeführt wurde, müssen sich zum Erhalt des Gewinns per Facebook-Nachricht bei Chronobalance melden.
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1.2. Informationen zum Chronobalance Gewinnspiel: “‼️GEWINNSPIEL‼️ Wir verdoppeln jede dritte Sommer-Menü Bestellung!”

Beim Gewinnspiel auf Instagram/Facebook verdoppelt ChronoBalance jeden dritten Sommer-Menü-Futter-Einkauf! Um am Gewinnspiel teilzunehmen muss der Teilnehmer für das Gewinnspiel folgende Punkte erfüllen:

1. eine Bestellung bei uns im Online-Shop aufgeben: www.chronobalance.de
(inkl. mind. einer Dose Sommer-Menü)
2. @chronobalance folgen (Facebook oder Instagram)
3. das Bild liken

Ein/e Teilnehmer/in qualifiziert sich erst für das Gewinnspiel, wenn die vorigen Bedingungen (1-3) für die Teilnahme erfüllt sind. Das Gewinnspiel geht bis zum 30.09.2020-24:00 Uhr.
Der jeweilige Gewinn wird in einem Schreiben an den Gewinner konkret beschrieben. Diese Beschreibung ist rechtsverbindlich Nebenleistungen, wie z. B. Reisekosten, Übernachtungs- und Verpflegungskosten sind nur dann vom Gewinn umfasst, wenn dies ausdrücklich beworben wurde. Wertangaben beruhen immer auf Schätzungen und sind Circa-Angaben, für deren Richtigkeit Chronobalance keine Haftung übernimmt.

Dieses Gewinnspiel wird nicht von Instagram oder anderen Unternehmen organisiert und steht auch in keinem Zusammenhang mit Instagram.
Das Gewinnspiel wird von @chronobalance organisiert und abgewickelt.
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1.3. Allgemeine Informationen zu Gewinnspielen

Ist der Gewinn vor Ort abzuholen, so muss dieser binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Gewinns durch den Gewinner selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht rechtzeitig, entfällt der Gewinnanspruch ersatzlos.
Ein Gewinn kann im Nachhinein aberkannt werden, wenn sich später herausstellt, dass eine Teilnahmeberechtigung nicht Bestand oder während des Gewinnspiels entfallen ist. Insbesondere entfällt der Anspruch auf den Gewinn, wenn ein Teilnehmer das Gewinnspiel und/oder die dem Gewinnspiel zugrunde liegenden Spielapplikationen manipuliert hat, sich unter mehreren Email-Adressen für das Spiel angemeldet hat oder in sonstiger Art und Weise aktiv in den Spielablauf eingegriffen oder dies versucht hat, um seine Gewinnchance zu erhöhen.
Bei Mitwirken einer Jury erkennt der Teilnehmer rechtsverbindlich das Urteil der Jury an, dessen Entscheidung und Bewertung unanfechtbar ist. Für die Teilnahme am Gewinnspiel und die Übertragung von Nutzungsrechten erhält der Teilnehmer keine Vergütung und keinen Aufwendungsersatz.
Bei Sponsor-Gewinnspielen übernimmt Chronobalance keine Haftung für den ausgelobten Gewinn. Eine Vertragsbeziehung kommt ausschließlich mit dem Sponsor zu Stande. Gleichfalls ist Chronobalance von jeglicher Haftung befreit, wenn ein Sponsor zahlungsunfähig wird.
Der Rechtsweg ist für die Durchführung des Gewinnspiels, die Gewinnentscheidung und die Gewinnauszahlung ausgeschlossen.
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2. Teilnahmebedingungen zum Chronobalance “Kunden werben Kunden”-Programm

§ 1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Teilnahmebedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse im Rahmen des “Kunden werben Kunden”-Programms der HKP – Hamburger Konzeptprodukte GmbH & Co. KG (nachfolgend ChronoBalance genannt). Das Programm bietet Kunden von ChronoBalance die Möglichkeit, Neukunden für ChronoBalance zu werben und für jede erfolgreiche Werbung eine Prämie in Form eines Rabatt-Gutscheincodes  von ChronoBalance zu erhalten.
§ 2. Begriffsbestimmungen
Im Rahmen von Abschnitt 2 dieser Teilnahmebedingungen gelten folgende Begriffsbestimmungen:
(1) Werbender: jede volljährige natürliche oder juristische Person, die bei ChronoBalance.de im Sinne der Standard-AGB bestellt hat; die Bestellung muss zwingend zum Zeitpunkt der Vornahme der Werbungshandlung vorliegen; weder der Werbende noch dessen Angehörige dürfen zum Zeitpunkt der Werbehandlung Mitarbeiter von ChronoBalance sein;
(2) Werbungshandlung: jede Handlung, durch die der Werbende einem bei ChronoBalance zu diesem Zeitpunkt nicht registrierten Dritten (Werbeadressat) die kostenpflichtige Bestellung bei ChronoBalance vorschlägt.
(3) erfolgreiche Werbung: liegt vor, wenn sich ein Dritter in kausaler und technisch nachvollziehbarer Folge einer Werbungshandlung, nämlich durch die Angabe des vollständigen Namens des Werbenden (Vor- und Nachnahme) in der Bestellnotiz. Es wird darauf hingewiesen, dass ChronoBalance nicht verpflichtet ist, den empfohlenen Dritten als Neukunden zu registrieren, sodass der Werbende im Falle einer abgelehnten Registrierung keinen Anspruch auf die Prämie erlangt.
(4) Geworbener/Neukunde: jede natürliche oder juristische Person, die infolge einer erfolgreichen Werbung bei ChronoBalance.de bestellt und die weder zum Zeitpunkt der Bestellung noch in der Vergangenheit Kunde bei ChronoBalance gewesen ist; der Vergütungsanspruch des Werbenden für die Werbung (Prämie) entsteht nur, wenn der geworbene Dritte tatsächlich Neukunde im Sinne dieser Definition war;
(5) Prämie: Der Werbende erhält für jeden neu geworbenen Kunden einen personalisierten Gutscheincode in Höhe von 30% auf an die durch die bereits getätigte Bestellung hinterlegte Emailadresse. Der Gutscheincode ist nur einmal gültig und ist innerhalb eines Jahres nach Zugang der Email einzulösen.
§ 4. Vergütungsanspruch, Vergütungsbedingungen, Verfall und Rückforderung
(1) Der Werbende erlangt im Falle der erfolgreichen Werbung eines Neukunden einen Anspruch auf einen Gutscheincode gegen ChronoBalance. Ein Anspruch auf die Prämie entsteht nicht, wenn ChronoBalance die Bestellung des empfohlenen Neukunden – gleich aus welchen Gründen – verweigert. ChronoBalance behält sich die jederzeitige Änderung der Prämienhöhe vor. Die aktuelle Höhe beläuft sich auf 30% Rabatt der Gesamtbestellsumme. Änderungen der Prämienhöhe, die nach Vornahme der Werbehandlung erfolgen, haben keinen Einfluss auf die Prämienhöhe.
(2) Der Anspruch wird erst fällig, wenn alle Bedingungen einer erfolgreichen Werbung im Sinne von § 2 Ziff. 3 dieser AGB erfüllt sind.
(3) Sollte der Neukunde den Kaufvertrag mit ChronoBalance nach der Bestellung anfechten oder widerrufen, verfällt der Anspruch des Werbenden auf die Prämie.
§ 5. Pflichten des Werbenden
(1) Der Werbende ist verpflichtet sich bei allen Handlungen, die im Zusammenhang mit der Werbung von Neukunden stehen, an diese Teilnahmebedingungen und an die sonstigen Vertragsbedingungen sowie an geltendes Recht zu halten. Der Massenversand von Empfehlungsemails (Spam) ist ausdrücklich untersagt.
(2) Der Werbende hat sicherzustellen, dass der Werbeadressat volljährig und geschäftsfähig ist. Er hat darüber hinaus sicherzustellen, dass die Neukundenwerbung weder auf einer Täuschung noch einer anderweitig unzulässigen Willensbeeinflussung beruht. Im Rahmen der verkehrsüblichen Sorgfalt hat der Werbende zudem geeignete Maßnahmen zu treffen, um Fehlvorstellungen, die zu einer Kündigung, Anfechtung oder einer sonstigen Beendigung des Vertrags mit ChronoBalance durch den Werbeadressaten führen könnten, zu vermeiden.
§ 6. Ausschluss aus dem “Kunden werben Kunden”-Programm
(1) ChronoBalance ist berechtigt, die bei ihm registrierten Kunden aus dem “Kunden werben Kunden”-Programm auszuschließen, vorübergehend zu sperren oder sonstige Sanktionsmaßnahmen gegen sie zu verhängen. Derartige Sanktionsmaßnahmen kommen insbesondere in Betracht, wenn der Werbende im Zusammenhang mit der Neukundenwerbung gegen diese Teilnahmebedingungen, sonstige Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht verstößt oder der Verdacht eines Missbrauchs des “Kunden werben Kunden”-Programms durch den Werbenden besteht. Die jeweils verhängte Sanktionsmaßnahme muss von ChronoBalance nicht begründet werden. Ein rechtlicher Anspruch auf die Erteilung einer solchen Begründung besteht nicht.
(2) Das Vertragsverhältnis zwischen ChronoBalance und dem Werbenden im Sinne der Standard-AGB bleibt von der Sanktionsmaßnahme im Sinne von Absatz 1 unberührt.
§ 7. Verletzung von Drittrechten
Jeder teilnehmende Kunde hat eigenständig sicherzustellen, dass er im Rahmen der Neukundenwerbung keine Drittrechte verletzt und alle vertraglichen und sonstigen gesetzlichen Verpflichtungen (inkl. dieser Teilnahmebedingungen) einhält. Das Mitglied stellt ChronoBalance von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund seines rechtswidrigen Verhaltens gegen ChronoBalance geltend machen können. Hiervon umfasst sind auch die angemessenen Kosten zur Rechtsverteidigung, insbesondere die Gerichts- und Anwaltskosten in deren gesetzlicher Höhe. Satz 2 gilt nicht, wenn das Mitglied die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. In jedem Fall ist das Mitglied jedoch verpflichtet, ChronoBalance bei einer möglichen Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß zu informieren und alle zur Überprüfung und Verteidigung notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen.
§ 8. Vorbehalt der Änderung und entsprechende Anwendung von Abschnitt 1
(1) ChronoBalance behält sich die jederzeitige Änderung oder Aufhebung der “Kunden werben Kunden”-Teilnahmebedingungen vor.
(2) Im Übrigen gelten die §§ 6, 7 und 8 der Standard-AGB für die “Kunden werben Kunden”-Teilnahmebedingungen entsprechend.
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HKP – Hamburger Konzeptprodukte GmbH & Co. KG
Winsbergring 38, 22525 Hamburg, Telefon: (040) 800 80 888 Telefax: (040) 800 80 889 E-Mail: info@chronobalance.de
Geschäftsführer:
Dr. Christoph Dumrath
Sitz der Gesellschaft in Hamburg: HR Amtsgericht Hamburg A 119162
Pers. haft. Ges.
HKP Hamburger Konzeptprodukte Verwaltungsges. mbH mit Sitz in Hamburg HR Amtsgericht Hamburg B 137517
Steuer-Nr.: 42/630/02712
Ust-IdNr. gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE301509862

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